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Der pflichtbewusste Fantast

Zum 200. Todestag eines unruhigen Geistes: Die zahlreichen Identitäten und Talente des E. T. A. Hoffmann

Die Rechtskunde gilt vielen Menschen als eine trockene Angelegenheit. Dass ein Jurist Fantasie besitzt, gar künstlerische Begabung entwickelt, scheint gängiger Meinung nach nahezu ausgeschlossen. Aber dieses Vorurteil kann leicht durch Gegenbeispiele widerlegt werden. Man denke nur an Herbert Rosendorfer, der neben seinem Brotberuf als Staatsanwalt oder Richter als humoristisch-fantastischer Erzähler ebenso hervortrat wie als bildender Künstler. Nur einen gibt es, der ihn als Vielfachbegabung noch toppte: der vor zweihundert Jahren verstorbene E. T. A. Hoffmann, Verwaltungsjurist von Profession, doch jenseits seiner Amtsgeschäfte auch als Schriftsteller, Zeichner und Maler, Musiklehrer, Musikrezensent, Komponist und Kapellmeister tätig.

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